RALFS BALLONABENTEUER

RALFS  BALLON ABENTEUER

Ballonfahren ist eine tolle Sache.
Für Neulinge stellen sich dabei viele Fragen.
Diese Fragen wollen wir versuchen hier zu beantworten

Technische Daten

Heissluftballon Serie M-145

Hersteller: Ultramagic

Kennung: D-OMKG

Volumen: 4105 m³

Baujahr: 2006

Anzahl Insassen: 1+6

Brenner: MK-10

Die Ballonfahrt

Eine Ballonfahrt ist ein Event: Vom Eintreffen am Startplatz, Bekanntmachen mit allen wichtigen Informationen und Personen, das Aufrüsten, das Einsteigen, der Start, die Fahrt (ca. eine Stunde), die vielen Eindrücke während der Fahrt, die Landung, das Abrüsten, die Rückfahrt zum Startplatz und eventuell die Ballontaufe. So vergehen insgesamt ca. 3 Stunden.

(Die zeitlichen Angaben sind Erfahrungswerte, können aber abweichen)

Vorab etwas grundsätzliches zur Ballonfahrt: auch wenn mit der internationalen Anwendung mittlerweile der Begriff fliegen verwendet werden darf, benutzen die meisten den Begriff fahren. Warum das so ist, erklärt gerne der Pilot.

Nachdem der Ballon also in gemeinschaftlicher Arbeit aufgerüstet ist, geht es dann los nach oben, wo einem ein atemberaubender Ausblick erwartet. Dies ist immer wieder ein Erlebnis der ganz besonderen Art mit unbekanntem Ziel. Man kennt nur in etwa die Himmelsrichtung, in die der Wind den Ballon treiben wird, aber nie genau, wo gelandet werden kann. Der Pilot wird rechtzeitig ein geeignetes Landegelände auswählen und alles zur Landung vorbereiten. Er wird die Mitfahrer für die Landung nochmals einweisen und so postieren, dass sich alle ordentlich festhalten können. Alle losen Gegenstände werden verstaut. So eine Landung kann schon einmal etwas ruppiger sein. Der Korb kann sich dabei auf die Seite legen und einige Meter über den Boden geschleift werden. Ist der Ballon zum Stillstand gekommen, gibt der Pilot die Erlaubnis, den Korb zu verlassen. Weil der Korb an Ballast verliert ist es zunächst wichtig, dass die ausgestiegenen Mitfahrer am Korb bleiben und von außen den Korb beschweren. Erst wenn der Pilot das Zeichen gibt, kann man sich vom Korb entfernen.

Das Wetter

Das Ballonfahren ist mehr als jede andere Luftsportart vom Wetter abhängig. Niederschläge jeder Art und auch zu viel Wind verbieten aus Sicherheitsgründen jeden Start. Vor jeder Fahrt holt der Pilot oder der Veranstalter deshalb eine spezielle Flugwetterberatung beim Deutschen Wetterdienst ein und entscheidet darauf hin, ob ein Start möglich ist. Im ungünstigsten Fall kann es jedoch vorkommen, dass aufgrund rascher ungünstiger Wetterentwicklung der Start auch am Standort noch spontan abgesagt werden muss. Sicherheit geht natürlich vor und die Wetterbedingungen fordern von den Ballonfahrern bisweilen ein hohes Maß an Geduld.

Die Startzeit

Im Sommer treten während des Tages für Ballone thermische Aufwinde auf, die nicht zum Ballonfahren geeignet sind. Daher können Ballonfahrten nur sehr früh morgens bis ca. 2 – 3 Stunden nach Sonnenaufgang und entsprechend am Abend 2 – 3 Stunden vor Sonnenuntergang stattfinden. So gibt es jeweils eine Morgen- und eine Abendfahrt.

Das Auf- und Abrüsten

Zunächst wird das ganze Ballonmaterial vom Anhänger genommen. Dann wird der Brenner mit dem Aufsatz auf den Korb gesetzt und befestigt. Der Pilot nimmt dann die Verbindung von Gasflaschen und Brenner vor sowie die Befestigung des Funkgerätes und des Höhenmessers vor. Sobald der Korb vorbereitet ist, wird dieser auf die Seite gelegt. Die im Sack befindliche Ballonhülle wird dann vom Piloten am Korb befestigt und durch ziehen des Sackes wird die Hülle mit der Topleine ausgeladen. Ein Ventilator füllt die Ballonhülle dann zunächst mit kalter Luft, wobei zwei Personen dazu die untere Öffnung weit aufhalten müssen. An der Oberseite des Ballones befindet sich zudem eine große Öffnung, durch die die warme Luft zur Landung mittels einer Zugleine entweichen kann. Diese Öffnung wird zum Start mit Klettverschlüssen geschlossen. Sobald die Hülle mit kalter Luft gut gefüllt ist, wird vom Piloten die Luft mit dem Brenner erwärmt und der Ballon richtet sich langsam auf. Um das kontrolliert vorgehen zu lassen, wird die Topleine so lange auf Spannung gehalten, bis der Ballon richtig steht. Dann wird es wichtig schnell Ballast in den Korb zu bekommen und die Mitfahrer besteigen auf Anweisung des Piloten den Korb. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Ballon mit einer Sicherungsleine am Verfolgerfahrzeug befestigt und kann nicht ungewollt steigen. Wenn alles in Ordnung ist wird diese Leine gelöst und die Fahrt beginnt. Das Abrüsten erfolgt dann ähnlich in umgekehrter Reihenfolge.

Der Verfolger

Während der Fahrt wird der Verfolger den Ballon im Blick haben und falls erforderlich vom Piloten über Flugfunk zum Landeplatz gelenkt. Dort wird gemeinsam alles wieder ordnungsgemäß eingepackt und es geht mit dem Verfolgerfahrzeug gemeinsam zurück zum Startplatz, wo Ihr Auto steht. Für Erstfahrer steht dann noch die Ballontaufe an.

Die Mitfahrer

Jeder Mitfahrer wird für die Startvorbereitungen und das Abrüsten des Ballons nach der Landung gebraucht. Ballonsport ist ein Teamsport und eine Fahrt ohne Zusammenarbeit kann nicht stattfinden. Ballonfahren ist das unbeschreibliche Gefühl, anscheinend schwerelos und windstill durch die Lüfte zu schweben.

Aus diesem wie auch aus Sicherheitsgründen sind sportliche Kleidung mit bedeckten Armen und Beinen sowie feste Wander- oder Laufschuhe angebracht. Eine Jacke gegen Abendkühle und eine Schirmmütze können nützlich sein. Wichtig ist natürlich eine Kamera, um ein paar Eindrücke der Fahrt für später festzuhalten.

Alles in allem sollte eine gewisse sportliche Kondition vorhanden sein. Bei einer sportlichen Landung kann es schon einmal etwas holprig sein. Ansonsten aber gilt das Ballonfahren als eine der sichersten und beschaulichsten Luftsportarten. Bei besonderen Herz-, Lungen- oder anderen Gesundheitsproblemen sollte der Hausarzt gefragt werden und besprechen Sie es auch mit dem Piloten. Bei Gelenk- und Bandscheibenbeschwerden, Osteoporosen erfolgt die Beförderung nur auf eigenes Risiko des Fahrgastes. Kinder unter 12 Jahren können leider nicht mitgenommen werden.

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Verhaltensregeln für Mitfahrer

Körperliche Einschränkungen oder gesundheitliche Probleme geben Sie dem Piloten

unbedingt vor der Fahrt bekannt. Bitte fragen Sie hierzu auch Ihren Arzt.

Ihre Sicherheit geht vor.

Kleiden Sie sich so, als wenn Sie zum Wandern gehen würden (festes Schuhwerk,

z. B. Wanderschuhe, lange Hose, evtl. eine Kappe).

Kein Alkohol- oder Drogenkonsum vor der Fahrt.

Absolutes Rauchverbot am Ballon und im Korb.

Beim Auf- und Abrüsten zählen wir auf Ihre tatkräftige Unterstützung.

Alle Anweisungen des Piloten und der Crew sind Folge zu leisten.

Werfen Sie keine Gegenstände aus dem Ballonkorb.

Vorsicht mit Fotoapparaten, Videokameras oder Ferngläsern. Bei Verlust, Hinausfallen

oder Beschädigung besteht keine Haftung. Bei der Landung sind diese sorgfältig aufzu-bewahren.

Während der Fahrt und bei der Landung folgen Sie bitte den Anweisungen des Piloten.

Halten Sie sich nicht außerhalb des Korbes fest. Leichtes in die Knie gehen federt die Landung ab.

Verlassen Sie den Korb erst nach erfolgter Landung und nach ausdrücklicher Aufforderung

durch den Piloten.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

GLÜCK AB UND GUT LAND!

 

Hier finden Sie die Beförderungsbedingungen

Eine Ballonfahrt kostet für eine einzelne Person 205 Euro.
Für eine Familie oder Gruppen gibt es Sonderpreise, ab 4 Personen 190 Euro/Person.

Bitte nutzen Sie das Kontaktformular für eine Anfrage. KONTAKTFORMULAR

Wir können bis zu 6 Personen + Pilot in unserem Ballonkorb befördern. Somit ist unser Ballonkorb ideal für Gruppenfahrten geeignet.

6 Gäste

Ballonfahren in Corona-Zeiten

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) von NRW in Düsseldorf, hat bereits im Mai 2020 in einer angefragten Stellungnahme die gewerbsmäßige Personenbeförderung für zulässig erklärt.
Dieses Schreiben liegt mit einer Stellungnahme vom 08. Mai 2020
signiert per Mail vor :
Nach interner Abstimmung des MAGS gibt man folgende Stellungnahme ab:
„Heißluftballonfahrten sind als Beförderungsleistung zulässig“
Mit dem Verweis auf die CoronaSchVO vom 7.Mai 2020 §12a Abs.2 sind Beschäftigte und Kunden bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs sowie seiner Einrichtungen zum Tragen einer Mund-Nasen- Bedeckung verpflichtet. Dieses gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.

Gez. von
Corona Stabsstelle des MAGS des Landes NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Diese Aussage wurde durch eine Nachfrage vom Ordnungsamt Bestwig
am 30.03.2021 bestätigt.

In der aktuell gültigen Fassung der CoronaSchVO steht dieser Wortlaut nun nicht mehr im §12a, sondern im
§2 Kontaktbeschränkung etc., Satz (2) Punkt 6:
(2) Der Mindestabstand darf unterschritten werden …..
6. bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen.
(§3 (2)2: Alltagsmaske, medizinische Maske:
Bei der Nutzung von Beförderungsleistungen des Personenverkehrs und seiner Einrichtungen ist eine medizinische Maske zu tragen (OP oder FFP2 Maske))

Zu dem ist die Durchführung von Schulungs- und Ausbildungsfahrten zulässig und erlaubt.

Ballonfahrten finden unter freiem Himmel, bei viel frischer Luft und gutem Wetter statt.